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#14 Juristische Erstberatung: Ein Angebot von eJustice.ch

Planen Sie ein E-Government-Vorhaben und möchten sich im Vorfeld über das rechtliche Umfeld und die sich durch das konkrete Projekt stellenden Rechtsfragen informieren? Fehlen Ihnen dazu intern das notwendige Know-how oder die entsprechenden Kapazitäten? Die Juristinnen und Juristen des Vereins eJustice.CH verschaffen Ihnen einen summarischen Überblick über die Rechtslage und die betroffenen oder benötigten rechtlichen Grundlagen. Ein Beitrag von Timur Acemoglu, Co-Geschäftsführer des Vereins eJustice.CH.

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Timur Acemoglu

Timur Acemoglu ist Rechtsanwalt und berät öffentliche Gemeinwesen in Fragen des E-Government-Rechts.

Warum sich die Erstberatung lohnt

Nach einer juristischen Erstberatung können Sie frühzeitig die erforderlichen Schritte einleiten, um die rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Vorhaben zu schaffen. Diese Dienstleistung erfolgt im Rahmen des Umsetzungsplans für E-Government-Vorhaben des Bundes, der Kantone und Gemeinden kostenlos.

Gut zu wissen

Bestehen in Ihrem Projekt weitergehende, konkrete rechtliche Problemstellungen? Diese gehen wir auf Mandatsbasis mit Ihnen an und ziehen wenn notwendig spezialisierte Fachpersonen hinzu. Dabei unterstützen wir Sie bei der Formulierung, Betreuung und Kontrolle eines allfälligen Gutachtensauftrages und vermitteln im Spannungsfeld zwischen Recht und Informatik.

Mehr zum Verein eJustice.CH

Zur Website eJustice.CH

Haben Sie eine Frage zu E-Government-Recht?

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